Artikel zum Thema ‘Gefahrenlage’

Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer kurz rechts geblinkt, um dann doch weiter geradeaus zu fahren. Es kam zum Unfall mit einem vorfahrtspflichtigen Fahrzeug. Das Landgericht Saarbrücken hat auf eine Mitschuld des vorfahrtsberechtigten Fahrers in Höhe von 20% erkannt, da der Vorfahrtsberechtigte durch das „falsche“ Blinken eine Gefahrenlage geschaffen habe, die sich in der Kollision teilweise realisiert habe.( Landgericht Saarbrücken 07.06.13, 13 S 34/13)

Benutzungspflicht von Radwegen

Radfahrer sind nur dann zur Benutzung von Radwegen verpflichtet, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies durch Verkehrszeichen anordnet. Wenn keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, dürfen Radfahrer Radwege benutzen, müssen dies aber nicht tun. Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen darf nach geltendem Recht darüberhinaus nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. (Verwaltungsgericht Braunschweig 17.04.13, 6 A 64/11)