Artikel zum Thema ‘Freiheitsstrafe’

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, das den Fahrer eines Einsatzwagens der Feuerwehr zu einer Freiheitssstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hatte. Der Angeklagte war bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Verkehrsampel mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt.( BGH Beschluss 16.7.13, 4 StR 66/13))

Allgemeinmediziner wegen Abrechnungsbetruges verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung bestätigt, wonach ein Arzt für Allgemeinmedizin wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden war. Darüberhinaus wurde ein Berufsverbot von 3 Jahren verhängt. Der Arzt stellte Patienten über einen Abrechnungsservice Honorare für Leistungen in 129 Fällen in Rechnung, die er tatsächlich nicht erbracht, die er nicht selbst erbracht oder nicht in der abgerechneten Weise erbracht hat. (BGH 1 StR 45/11)

Wegnahme einer Fan-Jacke

Nach einem Fußballspiel haben zwei Fans des 1.FC Nürnberg einem Anhänger der Spielvereinigung Greuther Fürth dessen weiß-grüne Fan Jacke vom Leib gerissen. Einer der beiden hat die Jacke erst unter seinen Pullover gesteckt und danach in den Kofferraum seines Autos gelegt. Erst später wollten die beiden entscheiden, ob sie die Jacke entsorgen oder als Trophäe behalten wollen.
Die beiden Fans wurden sowohl vom Amtsgericht als auch in der Berufung vom Landgericht wegen Raubes zu einer Freiheitstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Urteil bestätigt.
Nicht durchgedrungen sind die Clubfans mit ihrem Argument, es handele sich nur um ein Bagatelldelikt.
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.11.12-1 St OLG Ss 258/12)

JUGENDSTRAFE?

Jugendstrafe darf nur verhängt werden, wenn schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld nachgewiesen sind.
Eine erneute Begriffsbestimmung durch den Bundesgerichtshof!

Der Bundesgerichtshof hat Strafaussprüche des Landgerichts Zwickau aufgehoben.
Das Gericht hatte zwei Heranwachsende zu Jugend-und Freiheitsstrafen wegen Drogendelikten verurteilt.Dabei hat es rechtsfehlerhafte Feststellungen zur Begründung getroffen.
So hat der Bundesgerichtshof es nicht als ausreichend angesehen, schädliche Neigungen bei einem Angeklagten anzunehmen, nur weil drei bereits verhängte Sanktionen nicht ausgereicht hätten, den Heranwachsenden von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Ebensowenig war es ausreichend, die vom Gericht angenommene Schwere der Schuld auf den äußeren Unrechtsgehalt der Tat zu stützen.

Entscheidend im Jugendstrafecht ist vielmehr, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben.

Keine Absicht bei Steuerhinterziehung erforderlich

Wie der BGH erneut in einer Revisionsentscheidung betont, genügt für eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will. Einer Absicht oder eines direkten Hinterziehungsvorsatzes bedarf es nicht.
Die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung war auch aus diesem Grund nicht zu beanstanden.
( BGH Beschluß vom 26.6.12)