Artikel zum Thema ‘Fahrzeug’
15 Monate nach Verkehrsverstoß-Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass selbst 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß, hier der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h innerorts, die Anordnung eines Fahrtenbuchs gegen den Halter des mit überhöhter Geschwindigkeit gefahrenen Fahrzeugs noch nicht als unverhältnismäßig anzusehen ist. ( OVG Lüneburg 23.08.13, 12 LA 156/12)
Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadensersatzanspruch
Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Tank befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugeigentümer ist auch nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht abpumpen zu lassen. (AG Solingen 18.06.13, 12 C 638/12)
Abstandsunterschreitung von 3 Sekunden darf mit Bußgeld geahndet werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenzen für bußgeldpflichtiges „Drängeln“ im Straßenverkehr verschärft. Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h über eine Strecke von 123m lediglich einen Abstand von 26m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes hat das Amtsgericht den Betroffenen zu einer Geldbuße von 180.-EUR verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die vom Betroffenen dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Ein Abstandsverstoß könne mit Bußgeld geahndet werden, wenn die Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend sei. Bei mehr als 3 Sekunden läge auch bei Berücksichtigung üblicher Reaktionszeiten kein kurzfristiges Versagen mehr vor. Der Betroffene hätte früher den Sicherheitsabstand wieder vergrößern müssen. ( OLG Hamm 09.07.13, 1 RBs 78/13)
Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zwei Jugendliche zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von ca. 3800.-EUR verurteilt. Die beiden 12- und 17-Jahre alten Minderjährigen waren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück auf ein anderes stehendes Fahrzeug aufgefahren und haben dieses dabei erheblich beschädigt. Das Gericht entschied, dass beide Jugendliche angesichts Ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten voraussehen und nach dieser Einsicht hätten handeln können. ( OLG Brandenburg 6 U 36/12)