Artikel zum Thema ‘fahrlässige Tötung’
Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung- Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Ein weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich vor der Tat in Erscheinung getretener Angeklagter überfuhr mit mehr als 2Promille Alkohol im Blut und einer Geschwindigkeit von mindestens 98 km/h innerorts einen 48-jährigen Radfahrer, der kurz nach dem Unfall verstarb. Die Schuld am Unfall lag allein beim Angeklagten, der die Tat gestanden und bereut hat. Der Getötete war verheiratet und Vater dreier Kinder. Der Angeklagte war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten vurteilt worden. Das zuständige Landgericht hatte es abgeleht, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten blieb ohne Erfolg. Wegen der herausragend schweren Tatfolgen, der Alkoholisierung des Angeklagten weit über die absolute Fahruntüchtigkeit hinaus und der aggressiven Fahrweise ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach Ansicht des OLG Hamm zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. ( OLG Hamm 26.08.14, 3 RVs 55/14)
Keine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge bei andauerndem Würgegriff
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten aufgehoben, das einen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Angeklagte hatte nach einem Faustangriff den später zu Tode gekommenen Angreifer in den Schwitzkasten genommen, um weitere Angriffe auf sich zu verhindern. Er behielt ihn auch im Würgegriff als dieser sich bereits beruhigt hatte, da er weitere Angriffe fürchtete. Dadurch trat schließlich der Tod des Angreifers ein. Das Landgericht bejahte zwar zunächst eine Notwehrlage, hielt den fortdauernden Würgegriff aber für nicht mehr erforderlich, um den Angriff zu beenden.Der Bundesgerichtshof hielt hingegen die Einlassung des Angeklagten für erheblich, er hätte Angst gehabt, der zu Tode Gekommene würde bei seinem Loslassen weiter auf ihn einschlagen. Bei einem Irrtum des Angeklagten über das tatsächliche Bestehen einer Notwehrlage komme nur eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn der Angeklagte die gebotene und ihm zumutbare Sorgfalt verletzt habe. ( BGH 21.08.13, 1 StR 449/13)
Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, das den Fahrer eines Einsatzwagens der Feuerwehr zu einer Freiheitssstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hatte. Der Angeklagte war bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Verkehrsampel mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt.( BGH Beschluss 16.7.13, 4 StR 66/13))