Artikel zum Thema ‘Fahrerlaubnisentzug’
1,73 Promille auf dem Fahrrad führt zu Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot
Einem Antragsteller, der mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad festgestellt worden ist und trotz Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde kein medizinisch-psychologisches Gutachten beigebracht hat, hat die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen und auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt. Nach Ansicht des Gerichts waren diese Maßnahmen nicht zu beanstanden, da es der Antragsteller versäumt habe, seine Eignung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, durch Vorlage eines Gutachtens nachzuweisen.
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Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Bettina Rudolf
Berlin Friedrichshain