Artikel zum Thema ‘Fahrerlaubnisbehörde’

Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Fahrerlaubnisbehörde

Mitgliedstaaten dürfen nationale Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten anwenden. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt einem Mann dessen tschechische Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er trotz Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde keine positive MPU vorgelegt hat. Diese hat die Behörde auch fordern dürfen, weil dem Mann bereits vor Erlangung der tschechischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und er nach Erlangung der tschechischen Fahrerlaubnis erneut mit einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille am Steuer angetroffen worden ist. (VG Neustadt 1 K 720/14, 25.02.2015)

1,73 Promille auf dem Fahrrad führt zu Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot

Einem Antragsteller, der mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad festgestellt worden ist und trotz Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde kein medizinisch-psychologisches Gutachten beigebracht hat, hat  die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen und auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt. Nach Ansicht des Gerichts waren diese Maßnahmen nicht zu beanstanden, da es der Antragsteller versäumt habe, seine Eignung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, durch Vorlage eines Gutachtens nachzuweisen.

Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Besucher eines Volksfestes wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er mit 3 Promille dort randaliert hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass beim Antragsteller  aufgrund des festgestellten hohen Promillewertes eine ausgeprägte Alkoholproblematik vorliege und er deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. (Verwaltungsgericht Mainz 3 L 823/12)