Artikel zum Thema ‘Fahreignung’
Einmaliger Konsum von Kräutermischungen mit dem Wirkstoff einer“harten Droge“rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Nachweis der synthetischen Droge mit dem Wirkstoffgehalt einer „harten Droge“ die Fahreignung unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Konzentration im Blut grundsätzlich ausschließe. Ein berauschter Zustand sei auch hier nicht nötig.Hintergrund sei u.a.die erhebliche Gefahr für problematische Konsummuster mit Verlust der Verhaltenskontrolle. (VG Trier, 31.03.2015, 1 L 669/15.TR)
Gefälschte Therapiebescheinigungen-Fahrerlaubnis wieder weg
Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetaminen verloren. Bei der von der Fahrerlaubnisbehörde zur Wiedererlangung seines Führerscheines angeordneten medizinisch-psycholgischen Untersuchung legte er mehrere gefälschte Therapiebescheinigungen vor, die bestätigten, dass er erfolgreich an einer psychotherapeutischen Behandlung sowie an einer Hauskreisgruppe „Nüchterner Weg“ teilgenommen hätte. Die MPU fiel positiv aus und der Antragsteller erhielt seinen Führerschein zurück. Als die Behörde später per Zufall von der Fälschung Kenntnis erlangte, entzog sie die Fahrerlaubnis erneut. Nach Auffassung des Gerichtes zu Recht, da auch die im Verfahren jetzt vom Antragsteller vorgetragene Abstinenz nicht ausreiche, um seine Fahreignung ausreichend zu belegen.(VG Neustadt, 03.07.13, 3L 437/13 NW).