Artikel zum Thema ‘Erschöpfungszustand’

Verwertungsverbot eines Geständnisses

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Beschuldigte vor Beginn ihrer polizeilichen Vernehmung mindestens 38 Stunden nicht geschlafen und war davor nachweislich einer extremen psychischen und physischen Belastung ausgesetzt. Einer immer wieder durch die Polizei konfrontativ geführten Befragung  konnte die Beschuldigte wegen ihres Erschöpfungszustandes nicht mehr in freier Willensbetätigung standhalten. Das in diesem Zustand von der Beschuldigten schließlich abgegebene Geständnis hätte das Tatgericht nicht verwerten dürfen. ( BGH 5 StR 296/14, 21.10.2014)