Artikel zum Thema ‘Ermittlungsbehörde’

Unverhältnismäßige Durchsuchung von Kanzleiräumen

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Amtsgericht München die Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei eines Verteidigers angeordnet ohne sich mit der Problematik der Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern auseinanderzusetzen. Auf die Beschwerde des Betroffenen gab das Landgericht dem Amtsgericht Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Instanzgerichte deshalb schwer gerügt. Die Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen des Strafverteidigers eines Angeklagten ist unverhältnismäßig, wenn voraussichtlich auch Erkenntnisse zu erwarten sind, über die ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Darüberhinaus bringe eine Durchsuchung bei einem Berufsgeheimnisträger immer die Gefahr mit sich, dass auch Daten von anderen Mandanten eines Rechtsanwaltes zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Betroffenen in der Sphäre des Anwaltes gerade als sicher wähnen dürfen. (BVerfG, Beschluss 06.11.14-2BvR 2928/10)