Artikel zum Thema ‘einvernehmliche Ehescheidung’
Was bedeutet eigentlich „Scheidung online“?
Von einer Online Scheidung spricht man, wenn Sie sämtliche Daten, die für Ihren gerichtlichen Scheidungsantrag notwendig sind, in das Scheidung-online-Formular eintragen und entweder durch gesicherte, verschlüsselte Übertragung per Email oder per Fax oder per Post, an die Kanzlei senden. Sie erhalten dann unverzüglich eine Kosteninformation für Ihr Ehescheidungsverfahren sowie die Vollmacht. Erst mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vollmacht haben Sie ein wirksames kostenpflichtiges Mandant erteilt. Im Anschluss werden nur noch Ihre Eheurkunde, ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und ggf. Ihr Ehevertrag in Kopie benötigt und sofort kann Ihr Scheidungsantrag gefertigt und bei Gericht eingereicht werden. Schnell, kompetent und unkompliziert haben Sie so Ihre Scheidung auf den Weg gebracht! Der weitere Verlauf des Verfahrens ist dann wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auch.
Scheidung online ist also eine besondere Form der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens.
Sofern Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an!
Sofern Sie Ihre Scheidung online beantragen möchten, finden Sie das Online-Formular auf unserer Website.
Kompetent an Ihrer Seite rund um das Thema Ehescheidung,
das Team der Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Kollegen
Voraussetzungen für die Ehescheidung
Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Die Ehescheidung muss von einem anwaltlich vertretenen Ehepartner bei Gericht beantragt werden. Der andere Ehepartner kann der Ehescheidung zustimmen, dann braucht er keine eigene anwaltliche Vertretung oder er stellt einen eigenen -quasi Gegenscheidungsantrag, dann benötigt er ebenfalls eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für das Verfahren.
Der Scheidungsantrag kann gestellt werden, wenn die Ehe der Beteiligten gescheitert ist. Sie ist gescheitert, wenn die Ehepartner mehr als ein Jahr getrennt leben und nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird. Leben die Ehepartner mehr als drei Jahre von Tisch und Bett getrennt, vermutet das Gesetz, dass die Ehe der Beteiligten gescheitert ist.
Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gilt die Ehe als aufgelöst!
Sofern Sie Fragen rund um das Thema Scheidung haben, rufen Sie mich gern an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, ich bin für Sie da.
Gern können Sie auch das Scheidung-Online-Formular ausfüllen und unkompliziert die Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens über mich veranlassen.
Katrin Zink
Scheidungsanwältin
NEU!!! EHESCHEIDUNG ONLINE!
Scheidung leicht gemacht!
Ich freue mich, meinen Mandanten im Familienrecht die Option der „Ehescheidung online“ anbieten zu können! Damit können Sie deutschlandweit, unkompliziert, ohne großen Aufwand, kostengünstig und schnell Ihr Scheidungsverfahren einleiten und ich garantiere Ihnen eine fachkompetente und konsequente Bearbeitung Ihres Falls! Alles was Sie tun müssten ist, das „Scheidungsformular online“ ausfüllen und entweder per Fax, Post oder gleich online an die Kanzlei zu senden. Ich melde mich dann unverzüglich bei Ihnen, übersende Ihnen die Vollmacht und selbstverständlich eine Kosteninformation! In dem Moment, wo ich die Vollmacht von Ihnen unterzeichnet zurückerhalte, geht es auch schon los!
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Katrin Zink
Rechtsanwältin