Artikel zum Thema ‘Drogenhändler’
Drogenhändler muss Geld aus Scheinkauf zurückerstatten
Ein Scheinkäufer hat bei einem Dealer 45 kg Cannabisharz für ca. 50000.-EUR gekauft. Das Ziel der Ermittler , an die Hintermänner zu gelangen, blieb erfolglos. Jetzt muss der strafrechtlich bereits verurteilte Drogenhändler das Geld an das Land zurückzahlen. Das Gericht führte aus, Scheinkäufe seien sittlich nicht zu beanstanden und ein legitimes Mittel der Prävention und Strafverfolgung.Es spielte auch keine Rolle, dass der Drogenhändler angegeben hatte, er habe lediglich als Bote für die Hintermänner gehandelt und das Geld nur kurze Zeit in Besitz gehabt. (KG 27 U 112/14, 12.02.2015)