Artikel zum Thema ‘Drittmittelfinanzierung’

Keine Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis auch nach 16 Zeitverträgen

Ein Mathematiker hatte auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses geklagt, nach dem sein 16. befristeter Vertrag nach 11 Jahren von der Universität Gießen nicht verlängert worden war. Das Hessische Landesarbeitsgericht sah die Befristung als zulässig an, weil die Stelle für wissenschaftliches Personal zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe besetzt und diese Stelle aus Drittmitteln finanziert war, die nicht dauerhaft zur Verfügung standen. Das Gericht ging auch von einer Drittmittelfinanzierung aus, obwohl hier der Träger der Universität, das Land Hessen selbst,  die Mittel bereitgestellt hat. ( Hess. LAG 05.08.2015, 2 Sa 1210/14)