Artikel zum Thema ‘Bundesarbeitsgericht’
Einsatz von Leiharbeitnehmern-Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag eines Arbeitgebers abgelehnt, der die Zustimmung seines Betriebsrates zur dauerhaften Einstellung einer Leiharbeitnehmerin gerichtlich durchsetzen wollte. Nach § 14 Absatz3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes(AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebes vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zu beteiligen. Im vorliegenden Fall verweigerte der Betriebsrat seine Zustimmung, da der Arbeitgeber beabsichtigte, eine Leiharbeitnehmerin nicht nur vorübergehend zu beschäftigen. Das war gesetzswidrig, so dass die verweigerte Zustimmung rechtmäßig war.(BAG 10.07.13, 7 ABR 91/11)
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht im Ausland weiterbeschäftigen
Die aus dem Kündigungsschutzgesetz folgende Verpflichtung eines Arbeitgebers, zur Vermeidung einer Beendigungskündigung einem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, gegebenenfalls auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb eines Arbeitgebers. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe anzuwenden, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen. (BAG 29.08.13, 2 AZR 809/12)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die von Arbeitgeberverbänden mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA in der Leiharbeiterbranche geschlossenen Tarifverträge unwirksam sind mit der Folge, dass den davon betroffenen Leiharbeitern das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbaren Stammarbeitnehmern zu zahlen ist. (BAG Urteil 13.03.13)