Artikel zum Thema ‘Beweiszweck’

Selbstreparierer darf sich seine Arbeit begutachten lassen

Bei der Reparatur eines Unfallschadens in Eigenregie sind Gutachterkosten, die nach der Reparatur zur Bestätigung einer fachgerechten Instandsetzung anfallen, vom Unfallverursacher zu erstatten. Nach Ansicht des Amtsgerichts Ansbach hat der Geschädigte zu Beweiszwecken bei einem möglichen Folgeunfall einen Anspruch darauf, die Ordnungsmäßigkeit der Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. (AG Ansbach 22.10.14, 3 C 817/14)