Artikel zum Thema ‘Behandlungsfehler’
Ihr Recht als Patient und Angehöriger auf Einsicht in die Patientenakte
Für den Fall, dass Sie als Patient, Erbe oder Angehöriger eines Patienten den Verdacht hegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie ein Recht auf unverzügliche Einsicht in die Patientenakte sowie auf die Fertigung von Kopien gegen Kostenübernahme. Das regelt bereits seit 2013 § 630g BGB. Dennoch werden Patienten oder deren Angehörige immer noch hingehalten oder es wird die vollständige Einsicht in die Akte verwehrt, was aber nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
Behandlungsfehler Schadenersatz wegen schwerer Nachblutungen
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer an einer Gerinnungsstörung leidenden Patientin, die im Krankenhaus an der Hüfte operiert worden war, die in der Folge angefallenen Behandlungskosten für die Behandlung der bei der Patientin aufgetretenen Nachblutungen in Höhe von 580.000 EUR zugesprochen. Die Gerinnungsstörung der Patientin sei grob fehlerhaft nicht behandelt worden, obwohl sowohl die anamnestischen Angaben der Patientin als auch die pathologischen Blutwerte dazu Veranlassung gegeben hätten. (OLG Hamm 21.03.14, 26 U 115/11)