Artikel zum Thema ‘Autofahrer’
Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer kurz rechts geblinkt, um dann doch weiter geradeaus zu fahren. Es kam zum Unfall mit einem vorfahrtspflichtigen Fahrzeug. Das Landgericht Saarbrücken hat auf eine Mitschuld des vorfahrtsberechtigten Fahrers in Höhe von 20% erkannt, da der Vorfahrtsberechtigte durch das „falsche“ Blinken eine Gefahrenlage geschaffen habe, die sich in der Kollision teilweise realisiert habe.( Landgericht Saarbrücken 07.06.13, 13 S 34/13)
Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zwei Jugendliche zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von ca. 3800.-EUR verurteilt. Die beiden 12- und 17-Jahre alten Minderjährigen waren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück auf ein anderes stehendes Fahrzeug aufgefahren und haben dieses dabei erheblich beschädigt. Das Gericht entschied, dass beide Jugendliche angesichts Ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten voraussehen und nach dieser Einsicht hätten handeln können. ( OLG Brandenburg 6 U 36/12)