Artikel zum Thema ‘Arzthaftung’
Grober Behandlungsfehler-Nichtbeachtung von einschlägiger Fachliteratur
Ein Arzt ist verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzen. Versäumt er diese Pfkicht, kann dies einen groben Behandlungsfehler darstellen mit der Folge eines Haftungsanspruches des Patienten. ( OLG Koblenz,20.06.12 5U1450/11)