Artikel zum Thema ‘Arbeitsunfähigkeit’

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auch bei langjähriger Suchterkrankung

Im vorliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob die gesetzliche Krankenversicherung zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, wenn ein langjährig alkoholkranker Arbeitnehmer trotz zweier stationärer Entzugstherapien mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit erneut infolge eines Rückfalls arbeitsunfähig erkrankt. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Das Arbeitsgericht hatte deshalb ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob der Arbeitnehmer den Rückfall verschuldet hat. Der Gutachter hat sich wegen eines Ursachenbündels, das im konkreten Fall zum Rückfall geführt hat, nicht eindeutig positionieren können. Das geht laut Bundesarbeitsgericht zu Lasten der Krankenkasse.( BAG 10 AZR 99/14, Urteil vom 18.03.2015)

Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit zulässig

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer, der in einer Autowaschanlage ein Auto reinigt, von seinem Vorgesetzten fotografiert werden darf. Es habe zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stattgefunden. Dieser Eingriff war jedoch gerechtfertigt durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers, da sich im konkreten Fall der Verdacht aufgedrängt habe, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht gewesen. (LAG Rheinland-Pfalz 11.07.13, 10 SaGa 3/13)