Artikel zum Thema ‘allgemeines Persönlichkeitsrecht’

Dauerobservation eines ehemals Sicherungsverwahrten unzulässig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die polizeiliche Generalklausel als Rechtsgrundlage für eine Dauerobservation ausscheidet. Ein ehemals sicherungsverwahrter Straftäter war nach dessen Entlassung über 1,5 Jahre dauerobserviert worden. Das war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Die mit einer solchen Maßnahme einhergehende schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bedarf einer bislang fehlenden detaillierten gesetzlichen Grundlage, welche neben den Voraussetzungen für eine Dauerobservation auch deren Höchstfristen und Regelungen zu Überprüfungsfristen und einen Richtervorbehalt enthalten müsse. ( Verwaltungsgericht Hamburg, 27.11.13-13 K 1715/13)

Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit zulässig

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer, der in einer Autowaschanlage ein Auto reinigt, von seinem Vorgesetzten fotografiert werden darf. Es habe zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stattgefunden. Dieser Eingriff war jedoch gerechtfertigt durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers, da sich im konkreten Fall der Verdacht aufgedrängt habe, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht gewesen. (LAG Rheinland-Pfalz 11.07.13, 10 SaGa 3/13)