Sie füllen das Scheidungsformular aus: |
- Garantiert kostenlos und unverbindlich
- Fehlende Angaben nachreichbar
- Sie verpflichten sich zu nichts
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Sie erhalten Post von uns: |
- Schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Scheidungsformulares, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung
- Sie erhalten nun die Vollmacht von uns für die Mandatserteilung
- Sie erhalten eine Kosteninformation über die Kosten des Scheidungsverfahrens
- Unkomplizierte Abwicklung der Abläufe über Post, Email oder Fax
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Sie senden uns die unterschriebene Vollmacht zurück: |
- Das kostenpflichtige Scheidungsmandat ist nun erteilt!
- Ich fertige nun den Scheidungsantrag für Sie und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht ein
- Sie erhalten eine Kopie des Antrages sowie eine erste Vorschussrechnung über meine Rechtsanwaltsgebühren
- Sie können jederzeit für Rückfragen einen Telefon- oder Beratungstermin vereinbaren oder sich gern per Email an uns wenden
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Der Scheidungsantrag geht beim Familiengericht ein: |
- Das Gericht vergibt ein Aktenzeichen für das Verfahren
- Das Gericht fordert uns als Antragsteller auf, die Gerichtskosten einzuzahlen
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Sie erhalten Post von uns: |
- Entsprechend der an Sie weitergeleiteten Aufforderung des Gerichts, zahlen Sie die Gerichtskosten ein
- Nach Zahlungseingang wird der Scheidungsantrag nun vom Gericht an den anderen Ehegatten (Antragsgegner) zugestellt
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Sie erhalten Post von uns: |
- Im Falle der Durchführung des Versorgungsausgleichs werden nun die Fragebögen an Sie gesandt mit der Aufforderung, diese binnen einer Frist ausgefüllt und unterzeichnet an das Büro zurückzusenden
- Auf Fristen und Termine werden Sie von uns besonders aufmerksam gemacht
- Sie erhalten eine weitere Vorschußrechnung über Rechtsanwaltsgebühren
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Das Familiengericht holt nun bei Ihren Rententrägern die notwendigen Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein: |
- Dies ist zeitlich gesehen idR. der größte Zeitabschnitt im gesamten Scheidungsverfahren
- Sobald die Auskünfte dem Gericht vollständig vorliegen, steht der Terminierung des Scheidungstermins nichts mehr im Wege
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Ihr Scheidungstermin findet statt: |
- Sie werden durch Frau Rechtsanwältin Katrin Zink oder auf Ihren Wunsch durch einen Familienrechtsanwalt am Ort des Familiengerichts zum Termin begleitet
- Der einvernehmliche Scheidungstermin mit Klärung des Versorgungsausgleichs dauert ca. 10-15 min.
- Sie sind nun geschieden
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Geschieden und dann? |
- Sie erhalten von uns das Protokoll des Scheidungstermins, den Scheidungsbeschluss des Gerichts sowie die Schlussrechnung für das gesamte Verfahren
- Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, könnten Sie Ihre Namensänderung beantragen und/oder wieder heiraten
ALLES GUTE! |