Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befindet sich seit Jahren in einem stetigen Wandel. Fundierter Rechtsrat wird für alle Betroffenen daher immer wichtiger.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet insbesondere die Beratung und Vertretung rund um die Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer häufig von existientieller Bedeutung, insbesondere wenn kein neues Arbeitsverhältnis folgt. Das wichtigste in diesem Zusammenhang ist das Wissen um die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung.
Haben Sie die versäumt, ist die Kündigung in aller Regel wirksam. Sollten Sie also auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, lassen Sie sich beraten.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantwortung aller anderen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Sollten Sie also z.B. wissen wollen, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Abfindung zu zahlen ist, ob eine Verpflichtung besteht, Urlaub abzugelten oder aber mit einem Ihnen erteilten Zeugnis unzufrieden sein, wenden Sie sich gerne an uns.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da wir es für unerläßlich halten, beide Seiten mit ihrer jeweiligen Motivationslage im Blick zu behalten.
Zum Schluß noch eine wichtige Information für Sie zur Kostentragungspflicht im gerichtlichen Arbeitsrechtsverfahren: nach §12a ArbGG ist jede Partei, auch die obsiegende Partei verpflichtet, die bis zum Abschluß der ersten Instanz ihr entstehenden Anwaltskosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten und Gerichtskosten selbst zu tragen. Die Vor- und Nachteile dieser gesetzlichen Regelung erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch!