Archive for the ‘Verkehrsrecht’ Category
Rechtsanwaltskosten jetzt steuerlich absetzbar!
Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist!
Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.
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Bagatellgrenze beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort
Nach inzwischen überwiegender Meinung ist der Tatbestand der Unfallflucht nicht erfüllt bei Bagatellschäden von unter 50,00 €. Bei der Bestimmung der Bagatellgrenze befindet sich die Rechtsprechung in Bewegung, so dass auch bei geringfügig höheren Fremdschäden der Versuch unternommen werden sollte, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bereits im Anfangsstadium zur Einstellung zu bringen.
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Neues aus dem Fahrerlaubnisrecht!
Die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Verkehrstherapie kann in Einzelfällen zur vorzeitigen Aufhebung oder Reduzierung einer bereits verhängten Fahrerlaubnissperre, auch bei alkohol- und drogenauffälligen Kraftfahrern führen.
Sowohl das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem Urteil vom 19.5.2010 als auch das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 2.10.2010 haben die Teilnahme an einer Verkehrstherapie bei IVT-Hö-Berlin-Brandenburg als Grundlage herangezogen, die jeweiligen Kraftfahrer nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Achtung!
Nicht jede auf dem Markt angebotene Nachschulung oder Verkehrstherapie wird derzeit von den Berliner Gerichten akzeptiert.
Meine Empfehlung lautet derzeit, sich an die IVT-Hö-Berlin-Brandenburg zu wenden, weiltere Angaben finden Sie im Internet.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!
Nach einer Entscheidung des BGH -Beschluss vom 15.11.2010- kann nur derjenige Täter einer Unfallflucht sein, der sich unerlaubt “vom Unfallort selbst” entfernt. Bemerkt ein Fahrer den Unfall zunächst nicht, sondern wird er z.B. erst beim Anhalten vor der nächsten roten Ampel von einem Zeugen darauf aufmerksam gemacht, kann ihm eine Unfallflucht nicht vorgeworfen werden, auch wenn er einfach weiterfährt! Sollten Sie sich dem Vorwurf der Unfallflucht einmal ausgesetzt sehen, lohnt sich daher immer die genaue Aufklärung des Gesamtgeschehens, um auch in den Genuss der Straffreiheit zu gelangen! Es empfiehlt sich, sofort, wenn Sie eine Aufforderung zur polizeilichen Anhörung erhalten haben, diese einem Rechtsanwalt zu übergeben, der zunächst für Sie Akteneinsicht beantragt. Erst nach Vorlage der Akteneinsicht und Kenntnisnahme vom Sachverhalt und den, der Staatsanwaltschaft vorliegenden Beweismitteln, sollte dann eine juristisch formulierte Einlassung in der Sache abgestimmt werden. Wir stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung!
Rechtsanwältin Bettina Rudolf
Flensburger Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis
Flensburg ist nicht nur für sein Bier bekannt, sondern auch wegen des Verkehrszentralregisters. Hierin werden mit Akribie die Sünden der Verkehrsteilnehmer dokumentiert. Ist das Punktekonto mit 18 Punkten angefüllt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis unumgänglich, sie erfolgt automatisch, und es kommt eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung hinzu sowie die gefürchtete Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU). Der Führerschein ist abzugeben. Wird Verlust oder Vernichtung des Führerscheins behauptet, um sich im Besitz des Führerscheines zu halten, kann davor nur gewarnt werden. Mit rechtskräftiger Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen. Wird trotzdem weitergefahren, z.B. unter Vorlage des “verlorenen” Führerscheins, ist eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegeben. Als Verkehrsteilnehmer kann man seine Geschicke in die eigene Hand nehmen und durch ein Aufbauseminar und/oder eine verkehrspsychologische Beratung Punkte abbauen. Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar kann man je nach Punktestand zwischen 2 bis 4 Punkte Rabatt erreichen. Wartet man dagegen auf die Anordnung der Teilnahme, gibt es kein Rabatt. Freiwilligkeit wird also belohnt. Für die verkehrspsychologische Beratung wird ein Rabatt von 2 Punkten eingeräumt. Aufbauseminar und Beratung führen jedoch nur einmal in 5 Jahren zum Punktabzug.
Eine weitere Möglichkeit sind Rechtsmittel gegen punktbewehrte Bußgeldbescheide. Diese Variante empfiehlt sich dann, wenn in Kürze die Löschung eingetragener Punkte zu erwarten ist, denn bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Einspruch läuft die Löschungsfrist für die bereits angesammelten Punkte. Dazu sollte man jedoch seinen “Kontostand” in Flensburg kennen und wissen, wann die eingetragenen Punkte rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen des anwaltlichen Mandats ist die Abfrage des Punktestandes selbstverständlich. Für weitergehende Fragen zum Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Autoreparatur? Verweis auf freie Fachwerkstatt unzulässig!
Der BGH weist Kfz-Versicherer gern mal wieder in die Schranken!
Zunehmend verweisen die Kfz-Versicherungen in Unfallangelegenheiten die Geschädigten zur Reparatur ihres Fahrzeugs in eine kostengünstigere Fachwerkstatt. Dies müssen die Geschädigten jedenfalls dann nicht hinnehmen, wenn ihr Fahrzeug drei Jahre oder jünger ist, so der BGH in seiner Entscheidung vom 22.6.2010.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist schadensrechtlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn es den Verkehrsunfall nie gegeben hätte! Wir stehen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche jederzeit gern zur Verfügung!
Rechtsanwaltskanzlei
Katrin Zink & Bettina Rudolf
Punkteabfrage in Flensburg jetzt auch Online!
Seit Anfang Mai 2011 kann jeder Inhaber eines neuen Personalausweises beim Kraftfahrtbundesamt seinen Punktestand online erfahren! Toller Service, wenn man zusätzlich über ein Kartenlesegerät sowie über eine Ausweis App und die Online-Ausweisfunktion verfügt! Ist Ihnen dies zu kompliziert und zu viel, stehen wir Ihnen natürlich weiterhin gern zur Erledigung der Auskunftsanfrage zur Verfügung! (www.kba.de)
Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Bettina Rudolf
Berlin Friedrichshain
Verkehrsunfall – was ist zu tun?
Tritt der nicht ganz unwahrscheinliche Fall eines Unfalls ein, so empfiehlt sich auch bei kleineren Schäden die Polizei zu rufen. Die Beamten nehmen den Unfallhergang auf, messen Bremsspuren, dokumentieren Unfallschäden, sichern sonstige Spuren und sind im Streitfall unter Umständen als Zeugen unentbehrlich. Als Unfallnotausrüstung sollten Sie einen preiswerten Fotoapparat im Auto haben, mit dem Sie Beweisfotos von der Unfallstelle, der Stellung der Unfallfahrzeuge zueinander und der Unfallschäden anfertigen können. Sprechen Sie gezielt Passanten als Zeugen an, einige Augenzeugen brauchen einen Anstoß, um aus der anonymen Menge herauszutreten. Nichts ist ärgerlicher, als eigene Schadensersatzansprüche wegen fehlender Beweise nicht durchsetzen zu können.
Wird Ihnen gegenüber vor Ort ein Schuldvorwurf erhoben, sollten Sie zunächst das angebotene Verwarnungsgeld auf keinen Fall akzeptieren. Holen Sie sich rechtlichen Rat, denn mit dem Unfall können weitreichende Konsequenzen verbunden sein. Dies betrifft zunächst die Frage der Regulierung durch Ihre Versicherung und der damit verbundenen Hochstufung in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, der Haftung für Schäden an Ihrem Eigentum und kann bis zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung reichen.
Sind Sie Geschädigter, so haben Sie einen Anspruch auf Regulierung des Unfalls durch einen Rechtsanwalt und der Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen. Sie haben die Wahl zwischen der Reparatur und der Ausgleichszahlung in Geld auf Grundlage eines Kostenvoranschlages bzw. eines Sachverständigengutachtens. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Ihnen keine Kosten, die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung als Teil des Schadens. Ihr Vorteil ist das professionelle Abrechnen aller Schadenspositionen (Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert etc.) und Pauschalen, ohne dass Sie eigene Zeit und Mühen aufwenden müssen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.