Archive for the ‘Verkehrsrecht’ Category
Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zwei Jugendliche zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von ca. 3800.-EUR verurteilt. Die beiden 12- und 17-Jahre alten Minderjährigen waren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück auf ein anderes stehendes Fahrzeug aufgefahren und haben dieses dabei erheblich beschädigt. Das Gericht entschied, dass beide Jugendliche angesichts Ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten voraussehen und nach dieser Einsicht hätten handeln können. ( OLG Brandenburg 6 U 36/12)
Nutzung der Gegenfahrbahn-grob verkehrswidrig
Das OLG Celle hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Taxifahrer in der Innenstadt beim Abbiegen an einer Kreuzung die Gegenfahrbahn nutzte, um schneller ans Ziel zu kommen. Dabei hat er einen Fußgänger verletzt. Das Gericht sah sein Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos an und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehsgefährdung zu 90 Tagessätzen und verhängte ein Fahrverbot von 3 Monaten. (OLG Celle 26.01.13)
Benutzungspflicht von Radwegen
Radfahrer sind nur dann zur Benutzung von Radwegen verpflichtet, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies durch Verkehrszeichen anordnet. Wenn keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, dürfen Radfahrer Radwege benutzen, müssen dies aber nicht tun. Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen darf nach geltendem Recht darüberhinaus nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. (Verwaltungsgericht Braunschweig 17.04.13, 6 A 64/11)
Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis
Ein Besucher eines Volksfestes wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er mit 3 Promille dort randaliert hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass beim Antragsteller aufgrund des festgestellten hohen Promillewertes eine ausgeprägte Alkoholproblematik vorliege und er deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. (Verwaltungsgericht Mainz 3 L 823/12)
Nötigung im Straßenverkehr- Entzug der Fahrerlaubnis
Ausbremsen und Drängeln im Straßenverkehr hat für Autofahrer erhebliche Konsequenzen. Obwohl ein Fahrzeugführer bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt worden war, hat die Fahrerlaubnisbehörde anschließend die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Fahrzeugführer hatte auf die Aufforderung der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht reagiert. Laut Verwaltungsgericht war die Anordnung der Entziehung rechtmäßig, da der Fahrzeugführer es verabsäumt hatte, eine für ihn positive MPU vorzulegen. Sein Verhalten im Straßenverkehr ließe auf ein erhebliches Aggressionspotiential schließen, was seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belege.
Fahrverbot-wo muss der Führerschein abgegeben werden?
Verhängt ein Gericht gegen den Betroffenen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot, so ist der Führerschein grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in amtliche Verwahrung zu geben, um die Fahrverbotsfrist wirksam in Gang zu setzen.
Gibt ein Betroffener seinen Führerschein allerdings bei einer zur Entgegennahme bereiten Polizeidienststelle ab, genügt auch dies, um der gerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten.
( AG Parchim 5 OWIG 424/12)
Unfallschaden-Ansprüche des Geschädigten
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es für den Geschädigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen Fällen darf sich ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, für dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG Köln 11 S 89/12)
Über 3 Promille zur Tatzeit und dennoch voll schuldfähig !
Wie der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung vom 29.5.12 dargelegt hat, kommt der Blutalkoholkonzentration zur Beurteilung der Schuldfähigkeit um so geringere Bedeutung zu, je mehr andere aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen dem Gericht zur Verfügung stehen.
Im konktreten Fall hatte der vom Gericht beauftragte Sachverständige beim Angeklagten 3,03 Promille zur Tatzeit errechnet. Beim Angeklagten handelte es sich aber auch sonst um einen starken Trinker. So hatte er trotz des Genusses von täglich 3-7 Litern Bier sein Berufsleben ohne jede Einschränkung unter Kontrolle. Die von ihm verübte Tat zeichnete sich zudem durch planvolles und zielgerichtetes Handeln aus.Auch das Nachtatverhalten war von keinerlei Unregelmäßigkeiten begleitet.Da für die Beurteilung der Schuldfähigkeit die Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, maßgeblich ist, weist das Urteil keinen Rechtsfehler auf, wenn es im vorliegenden Fall trotz Vorliegen eines sehr hohen Alkoholspiegels von der uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen ist.
( BGH Beschluß vom 29.5.12 1 StR 59/12)
Alkohol am Steuer und die Folgen….Die Entscheidungskraft der dritten Stelle des Messwertes hinter dem Komma
Im vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall ist gegen den Betroffenen in einem Bußgeldverfahren gem § 24a StVG wegen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Geldbuße sowie ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Die Behörde hatte ihrer Entscheidung die Ergebnisse eines ordnungsgemäß durchgeführten Dräger Alcotes 7110 Evidential zugrundegelegt. Die erste Atemalkoholmessung ergab einen Einzelwert von 0,259 mg/l, die zweite einen Einzelwert von 0,248 mg/l. Die Behörde hat daraus einen Mittelwert von 0,25 mg/l errechnet. Dies war falsch. Bei der Bestimmung der vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelwerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen, so dass sich lediglich ein Mittelwert von 0,24 mg/l ergibt und der Betroffene freizusprechen war.
(OLG Bamberg, Beschluß vom 24.5.12 3Ss OWi 480/12)
Achtung! Cannabis und die Fahrerlaubnis!
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen kann bereits eine Autofahrt unter dem Einfluss von Cannabis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn es dabei nicht zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist! (VG Aachen, Beschluss vom 5. Dezember 2011)