Archive for the ‘Strafrecht’ Category

Verbreitung kinderpornographischer Schriften – Internetverbot für Verurteilten

Das Landgericht Dortmund hatte einen Angeklagten wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung von 2/3 der Strafe ist der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Als Bewährungsweisung  ist dem Verurteilten untersagt worden, einen Internetanschluss zu betreiben,vorzuhalten oder zu nutzen. Gegen diese Weisung hatte sich der Verurteilte gewandt. Das OLG Hamm hat die Weisung bestätigt. Sie stelle keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Angeklagten. Zwar sei das Grundrecht der Informationsfreiheit davon betroffen, das müsse der Verurteilte aber hinnehmen. Die Weisung sei nicht unverhältnismäßtig. Der Verurteilte könne sich jederzeit über Zeitungen, Radio oder Fernsehen die nötigen Informationen verschaffen. Kommunizieren könne er über Telefon, Fax oder Brief. Derzeit sei eine Internetnutzung noch nicht als existenzwichtig anzusehen, da 2014 der Anteil der Internetnutzer bei 61,6% der Gesamtbevölkerung gelegen habe. (OLG Hamm 10.11.2015, 1 Ws 507/15)

AG München verhängt gegen junge Mutter Jugendstrafe ohne Bewährung

Eine bereits mehrfach einschlägig wegen Einbruchdiebstahls vorbestrafte, geständige Angeklagte hat das AG München zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten wegen schädlicher Neigungen verurteilt. Obwohl die Angeklagte in der gegen sie in dieser Sache verhängten Untersuchungshaft ihr erstes Kind geboren hat, vermochte das Gericht ihr keine positive Sozialprognose zu stellen, so dass die Jugendstrafe vollstreckt wird. Auch die nur im Jugendstrafrecht existierende „Vorbewährung“,  deren Verhängung möglich ist, wenn das Gericht Zweifel an der positiven Sozialprognose hat, kam nicht zum Tragen.(AG München 11.06.2015 1034 Ls 468 Js 199228/14 jug)

Ihr Recht als Patient und Angehöriger auf Einsicht in die Patientenakte

Für den Fall, dass Sie als Patient, Erbe oder Angehöriger eines Patienten den Verdacht hegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie ein Recht auf unverzügliche Einsicht in die Patientenakte sowie auf die Fertigung von Kopien gegen Kostenübernahme. Das regelt bereits seit 2013  § 630g BGB. Dennoch werden Patienten oder deren Angehörige immer noch hingehalten oder es wird die vollständige Einsicht in die Akte verwehrt, was aber nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.

Eine Verurteilung wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erfordert eine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert

Der Angeklagte ist im zu beurteilendem Fall auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf einen eine Ausfahrt blockierenden Streifenwagen zugefahren. Er wollte damit erreichen, dass die Polizei den Streifenwagen wegfährt, was letztlich auch passiert ist. Das Landgericht Traunstein hat den Angeklagten deshalb u.a. wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt.  Diese Verurteilung hat nach Auffassung des BGH keinen Bestand. Für eine Strafbarkeit muesste die Tathandlung in eine so kritische Situation geführt haben, dass die Verletzung einer Person oder Sache nur noch vom Zufall abhing. Darüber hinaus muesste der Angeklagte sein Fahrzeug zumindest mit bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht haben. Da das Urteil dazu keine Feststellungen erhielt, war es aufzuheben und zur Neuverhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückzuverweisen. ( BGH 30.06.2015, 4 StR 188/15)

Hebamme wegen Abrechnungsbetruges zu Freiheitsstrafe verurteilt

Die Angeklagte hatte in einem Zeitraum von fünf Jahren Vorsorgeuntersuchungen und Wochenbettbesuche doppelt abgerechnet. Dadurch ist den Krankenkassen ein Gesamtschaden von ca. 100.000.-EUR entstanden. Davon hatte sie bis zum Urteilsspruch 13.500.-EUR zurückgezahlt. Als Motiv hatte die Angeklagte angegeben, insbesondere Müttern mit Migrationshintergrund bei fachfremden Verpflichtungen geholfen zu haben. Die dafür aufgewendete Zeit fehlte ihr, um für sich ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.  Das Gericht sah dennoch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe als notwendig an, da die Angeklagte durch ihr  Verhalten das Ansehen von Hebammen insgesamt beschädigt habe. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Angeklagte bisher nicht vorbestraft war und echte Reue zeigte, konnte die verhängte Strafe zur Bewährung ausgestzt werden, wobei sie als Bewährungsauflage den gesamten restlichen Schaden erstatten muss. ( AG München,21.05.2015)

Facebook-Einträge können bei einem Kontaktaufnahmeverbot zum Widerruf der Bewährung führen

Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlags Verurteilter, dessen Strafrest zur Bewährung ausgesetzt war, erhielt für die Zeit der Bewährung die Weisung, jeglichen Kontakt zu der von ihm ehemals Geschädigten zu unterlassen.  In der Folgezeit postete der Verurteilte mehrmals Nachrichten auf seiner Facebook-Seite, u.a. schwere Beschimpfungen unter Verwendung eines von ihm der Geschädigten gegebeben Spitznamens, worin er auch den Namen der Schwester der Geschädigten mit einfließen ließ. Damit habe der Geschädigte beharrlich und gröblich gegen die ihm erteilte Weisung verstoßen, so dass nach Auffassung des OLG Hamm die davor vom Landgericht widerrufene Bewährung zu Recht erfolgt ist, da dem Verurteilten bewusst gewesen sei, dass zumindest Bekannte oder Verwandte der Geschädigten die Einträge lesen und der Geschädigten übermitteln würden. (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.15, 3 Ws 168/15)

Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler der Polizei führt zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

Das hat die Pressestelle des Bundesgerichtshofes mitgeteilt.

Danach hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 10.Juni 2015 ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, durch das zwei Beschuldigte wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Der Senat  hat das Verfahren wegen eines auf einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation beruhenden Verfahrenshindernisses eingestellt. Hintergrund war ein vager Tatverdacht gegen zwei Männer, in Geldwäsche und Betäubungsmittelstraftaten verstrickt zu sein. Nachdem eine langfristige Observation und umfangreiche Überwachungsmaßnahmen diesen Verdacht nicht betätigt hatten, setzte die Polizei mehrere verdeckte Ermittler ein, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten versuchten, die Beschuldigten dazu zu bringen, ihnen große Mengen „Ecstacy“-Tabletten aus den Niederlanden zu besorgen. Erst als einer der verdeckten Ermittler drohend auftrat und ein anderer behauptete, wenn er seinen Hintermännern nichts liefere, würde seine Familie mit dem Tode bedroht, halfen die Beschuldigten in zwei Fällen ohne jedes Entgelt bei der Beschaffung und Einfuhr von Ecstasy.

Der Bundesgerichtshof hatte bisher solche Fälle rechtsstaatswidriger Provokation über die „Strafzumessungslösung“ geregelt, d.h. die Strafe lediglich gemildert.

Diese Rechtsprechung gibt der Senat jetzt auf, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober 2014 vorgegeben hatte, eine bloße Strafmilderung reiche nicht aus, wenn eine rechtsstaatswidrige Provokation vorliege. Damit ist in Deutschland erstmals die rechtswidrige Überredung von Bürgern zu Straftaten durch die Polizei oder von ihr gesteuerter Personen als ein Verfahrenshindernis anerkannt worden. (BGH 2 StR 97/14, Urteil vom 10.06.2015)

 

Grenzen zulässigen Verteidigungshandelns

Für jeden Beschuldigten gilt die Selbstbelastungsfreiheit, d.h. jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen ohne dass dieses Verhalten strafschärfend gewertet werden darf. Den Beschuldigten trifft als Ausfluss seines Schweigerechts also keine Wahrheitspflicht. Ein Recht zur Lüge ergibt sich aber für einen Beschuldigten nicht. Beschuldigt ein Angeklagter in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren wahrheitswidrig eine bis dahin unverdächtige Person als Täter und löst dadurch Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden aus, hat er sich der falschen Verdächtigung strafbar gemacht. Etwas anderes gilt nur, wenn außer dem falsch Verdächtigenden überhaupt nur eine eine weitere, den Ermittlungsbehörden bekannte Person als Täter der aufzuklärenden Tat in Betracht kommt. (BGH Urteil, 10.02.15, 1 StR 488/14)

Verletzung der Unschuldsvermutung trotz Freispruch

Die Unschuldsvermutung kann auch durch ein freisprechendes Urteil verletzt werden. Es kommt deshalb nicht nur auf den Tenor einer Entscheidung an, sondern auch auf die Urteilsbegründung. Daraus darf sich nicht ergeben, dass das Gericht einen Angeklagten für schuldig hält. Die Strafgerichte sind gehalten, die Gründe besonders zurückhaltend zu formulieren, wenn absehbar ist, dass z.B familienrechtliche Folgeverfahren von den gerichtlichen Äußerungen beeinflusst werden können. Im konkreten Fall hatte das Gericht in den Urteilsgründen dargelegt, dass es den Angeklagten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig hält. Die Unschuldsvermutung reicht demnach über ein anhängiges Strafverfahren hinaus und muss gewährleisten, dass andere staatliche Stellen den Freigesprochenen nicht so behandeln, als hätte er die Tat begangen.(Urteil des EGMRNr.48144/09, 15.1.2015 )

Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr

Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung dargelegt hat, ist zwar die bei einem Angeklagten festgestellte Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlicher Tatbestandsverwirklichung. Doch auch bei hoher Blutalkoholkonzentration kann lediglich fahrlässiges Handeln in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall zum Beispiel der Zeitraum der Alkoholaufnahme bereits länger zurückliegt oder aber Mixgetränke mit unbekanntem Alkoholanteil zu sich genommen wurden. Soweit solche Einlassungen eines Angeklagten vorliegen, hat sich der Tatrichter damit im Urteil auseinanderzusetzen. ( BGH 9.4.2015, 4 StR 401/14)