Archive for the ‘Ordnungswidrigkeiten’ Category

Fahrverbot-wo muss der Führerschein abgegeben werden?

Verhängt ein Gericht gegen den Betroffenen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot, so ist der Führerschein grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in amtliche Verwahrung zu geben, um die Fahrverbotsfrist wirksam in Gang zu setzen.
Gibt ein Betroffener seinen Führerschein allerdings bei einer zur Entgegennahme bereiten Polizeidienststelle ab, genügt auch dies, um der gerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten.
( AG Parchim 5 OWIG 424/12)

Unfallschaden-Ansprüche des Geschädigten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es für den Geschädigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen Fällen darf sich ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, für dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG Köln 11 S 89/12)

Alkohol am Steuer und die Folgen….Die Entscheidungskraft der dritten Stelle des Messwertes hinter dem Komma

Im vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall ist gegen den Betroffenen in einem Bußgeldverfahren gem § 24a StVG wegen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Geldbuße sowie ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Die Behörde hatte ihrer Entscheidung die Ergebnisse eines ordnungsgemäß durchgeführten Dräger Alcotes 7110 Evidential zugrundegelegt. Die erste Atemalkoholmessung ergab einen Einzelwert von 0,259 mg/l, die zweite einen Einzelwert von 0,248 mg/l. Die Behörde hat daraus einen Mittelwert von 0,25 mg/l errechnet. Dies war falsch. Bei der Bestimmung der vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelwerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen, so dass sich lediglich ein Mittelwert von 0,24 mg/l ergibt und der Betroffene freizusprechen war.
(OLG Bamberg, Beschluß vom 24.5.12 3Ss OWi 480/12)

Rechtsanwaltskosten jetzt steuerlich absetzbar!

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist!

Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an!

 

 

 

 

Flensburger Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Flensburg ist nicht nur für sein Bier bekannt, sondern auch wegen des Verkehrszentralregisters. Hierin werden mit Akribie die Sünden der Verkehrsteilnehmer dokumentiert. Ist das Punktekonto mit 18 Punkten angefüllt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis unumgänglich, sie erfolgt automatisch, und es kommt eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung hinzu sowie die gefürchtete Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU). Der Führerschein ist abzugeben. Wird Verlust oder Vernichtung des Führerscheins behauptet, um sich im Besitz des Führerscheines zu halten, kann davor nur gewarnt werden. Mit rechtskräftiger Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen. Wird trotzdem weitergefahren, z.B. unter Vorlage des “verlorenen” Führerscheins, ist eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegeben. Als Verkehrsteilnehmer kann man seine Geschicke in die eigene Hand nehmen und durch ein Aufbauseminar und/oder eine verkehrspsychologische Beratung Punkte abbauen. Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar kann man je nach Punktestand zwischen 2 bis 4 Punkte Rabatt erreichen. Wartet man dagegen auf die Anordnung der Teilnahme, gibt es kein Rabatt. Freiwilligkeit wird also belohnt. Für die verkehrspsychologische Beratung wird ein Rabatt von 2 Punkten eingeräumt. Aufbauseminar und Beratung führen jedoch nur einmal in 5 Jahren zum Punktabzug.

Eine weitere Möglichkeit sind Rechtsmittel gegen punktbewehrte Bußgeldbescheide. Diese Variante empfiehlt sich dann, wenn in Kürze die Löschung eingetragener Punkte zu erwarten ist, denn bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Einspruch läuft die Löschungsfrist für die bereits angesammelten Punkte. Dazu sollte man jedoch seinen “Kontostand” in Flensburg kennen und wissen, wann die eingetragenen Punkte rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen des anwaltlichen Mandats ist die Abfrage des Punktestandes selbstverständlich. Für weitergehende Fragen zum Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Punkteabfrage in Flensburg jetzt auch Online!

Seit Anfang Mai 2011 kann jeder Inhaber eines neuen Personalausweises beim Kraftfahrtbundesamt seinen Punktestand online erfahren! Toller Service, wenn man zusätzlich über ein Kartenlesegerät sowie über eine Ausweis App und die Online-Ausweisfunktion verfügt! Ist Ihnen dies zu kompliziert und zu viel, stehen wir Ihnen natürlich weiterhin gern zur Erledigung der Auskunftsanfrage zur Verfügung! (www.kba.de)

Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Bettina Rudolf

Berlin Friedrichshain