Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

Datum:

10. Dezember 2014

Themen:

Strafrecht

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Das Oberlandesgericht Hamm hatte über eine Revision zu entscheiden, der ein Diebstahl einer Wodkaflasche von 4,99.-EUR zugrunde lag. Im konkreten Fall hielt das Gericht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Monat und einer Woche für zulässig ohne die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte war mehrfach einschlägig vorbestraft und gegen ihn waren bereits mehrere Geldstrafen und Freiheitsstrafen zur Bewährung verhängt worden. (OLG Hamm 21.10.14, 1 RVs 82/14)