EHE FÜR ALLE – Herzlichen Glückwunsch!
Datum:
17. Juli 2017
Themen:Archiv, Ehe- und Familienrecht
Schlagwörter:Ehe für alle, gleichgeschlechtliche Ehe, rechtliche Gleichstellung der Ehe von homosexuellen Partnern, Volladoption
Text:393 zu 226!
Eine historische Entscheidung zu Gunsten der völligen rechtlichen Gleichstellung der Ehe von homo- und heterosexuellen Paaren!
Die Volladoption ist möglich, die Kinder werden es danken!
Für alle bereits eingetragenen Lebenspartnerschaften: auf zum Standesamt und erklären, dass Sie die gleichgeschlechtliche Ehe wollen!
Wir stehen gern für Fragen zur Verfügung!
Katrin Zink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht