Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr
18. Mai 2015
Themen: Schlagwörter:Alkoholaufnahme, Blutalkoholkonzentration, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
Text:Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung dargelegt hat, ist zwar die bei einem Angeklagten festgestellte Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlicher Tatbestandsverwirklichung. Doch auch bei hoher Blutalkoholkonzentration kann lediglich fahrlässiges Handeln in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall zum Beispiel der Zeitraum der Alkoholaufnahme bereits länger zurückliegt oder aber Mixgetränke mit unbekanntem Alkoholanteil zu sich genommen wurden. Soweit solche Einlassungen eines Angeklagten vorliegen, hat sich der Tatrichter damit im Urteil auseinanderzusetzen. ( BGH 9.4.2015, 4 StR 401/14)