Abstandsmessverfahren von Polizeibeamten muss nach festen Regeln oder Richtlinien durchgeführt werden
Datum:
5. Oktober 2015
Themen: Schlagwörter:Abstandsmessverfahren, in Messverfahren geschulter Polizeibeamter, Messung von Zeit und Strecke, Sicherheitszuschlag, ununterbrochene Spiegelbeobachtung
Text:An die gerichtliche Feststellung zu geringen Abstands durch Vorfahren von Polizeibeamten in einem zivilen Polizeifahrzeug durch die Heckscheibe des Innenspiegels sind Mindestanforderungen zu gewährleisten. So muss eine ununterbrochenen Spiegelbeobachtung duch einen erfahrenen und geschulten Polizeibeamten und eine genaue Messung von Zeit und Strecke vorliegen. Zudem muss ein Sicherheitszuschlag von mindestens 33,3% auf den gemessenen Abstand erfolgen, um die Schuld eines Betroffenen feststellen zu können. ( OLG Bremen, 24.09.2015, 1 Ss Bs 67/15)