MPU nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt stets notwendig
11. August 2015
Themen: Schlagwörter:Alkoholeinfluss, Ausfallerscheinungen, Blutalkoholkonzentration, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Trunkenheitsfahrt, überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung
Text:Hat ein Strafgericht die Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der Betroffene die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Eine solche Anordnung ist auch geboten, wenn die Blutalkoholkonzentration knapp unter 1,6 Promille lag und deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bestanden, wie etwa das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen. (VGH Baden-Württemberg, 7.7.2015, 10 S 116/15)