Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht
Datum:
10. Februar 2015
Themen: Schlagwörter:bedeutender Schaden, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Unfallflucht
Text:Der Strafrichter verhängt bei einer festgestellten Unfallflucht nicht nur eine Geldstrafe und verhängt gegebenenfalls ein Fahrverbot, sondern er entzieht die Fahrerlaubnis, wenn am Fahrzeug des Unfallgegners ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Grenze zieht die Rechtsprechung derzeit bei 1300.-EUR, wobei nur solche Schadenspositionen herangezogen werden dürfen, die zivilrechtlich erstattungsfähig sind. (OLG Hamm 5 RVs 98/14)