Nachweis von Betäubungsmitteln-ESA-Schnelltest genügt nicht

Datum:

21. Oktober 2014

Themen:

Strafrecht

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Die Feststellung, dass es sich bei sichergestellten Substanzen um Betäubungsmittel handelt, darf nicht allein auf das Ergebnis eines ESA-Schnelltests gestützt werden, da es sich nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren handelt. Es ist zur Feststellung ein Sachverständiger hinzuzuziehen.( OLG Celle, 25.06.14, 32 Ss 94/14)