Der Bundesgerichtshof klärt: Tragen eines Fahrradhelmes ist keine Pflicht
Datum:
17. Juni 2014
Themen: Schlagwörter:Anspruchskürzung, Fahrradhelm, Mitverschulden
Text:Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelmes nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund führt das Nichttragen eines Fahrradhelmes nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. ( BGH 17.06.14, VI ZR 281/13)