Der Bundesgerichtshof klärt: Tragen eines Fahrradhelmes ist keine Pflicht

Datum:

17. Juni 2014

Themen:

Verkehrsrecht

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Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelmes nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund führt das Nichttragen eines Fahrradhelmes nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. ( BGH 17.06.14, VI ZR 281/13)