Keine Falschbeurkundung im Amt, wenn TÜV-Prüfer falschen Untersuchungsbericht erstellt

Datum:

12. November 2013

Themen:

Strafrecht

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Text:

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte in seiner Funktion als TÜV-Sachverständiger Untersuchungsberichte erstellt,  in denen er an einem Fahrzeug keine oder nur geringe Mängel bescheinigte, wobei er jeweils damit rechnete, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.Der Angeklagte erteilte für das Fahrzeug  allerdings weder eine HU-Plakette noch brachte er eine solche am Fahrzeug an. Nachdem das Landgericht den Angeklagten wegen Falschbeurkundung im Amt verurteilt hatte, hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Angeklagten freigesprochen, da es letztlich an der für diesen Straftatbestand erforderlichen falschen Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache fehle.(HansOLG Hamburg, 24.4.13, 1-78/12)