Der offene Vollzug ist ein Berliner Erfolgsmodell

Datum:

12. September 2013

Themen:

Strafrecht

Schlagwörter:

, , , , , , , ,

Text:

Nach der Kritik der Vereinigung Berliner Staatsanwälte an der Handhabung des offenen Vollzuges im letzten Jahr hat die Senatsverwaltung eine Studie über die Berliner Einweisungspraxis in den offenen Vollzug in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Die Kritiker des „Knast light“ werden eines Besseren belehrt.

Im Schnitt verbüßen ca.30% der Berliner Häftlinge ihre Freiheitsstrafe im offenen Vollzug. Die Missbrauchsquote von Vollzugslockerungen wie Urlaub oder Familienbesuchen liegt bei 0,07%. In den Jahren 2005 bis 2012 waren insgesamt 9345 Gefangene im offenen Vollzug. Es gab lediglich 20 Ermittlungsverfahren, von denen es in 9 Fällen auch zu einer Verurteilung kam. Sieben Verurteilungen wurden wegen Drogendelikten, eine wegen Hehlerei und eine wegen Totschlags nach massivem Alkoholkonsum ausgesprochen.