Heimliche Überwachung mittels GPS-Empfängers ist grundsätzlich strafbar

Datum:

2. August 2013

Themen:

Strafrecht

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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das heimliche Überwachen von „Zielpersonen“durch Privatpersonen grundsätzlich strafbar ist. Zwar sei immer eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich. Ein berechtigtes Interesse an dieser Form der Datenerhebung könne allerdings nur in notwehrähnlichen Situationen angenommen werden. Angeklagt waren im vorliegenden Fall der Inhaber einer Detektei sowie dessen Mitarbeiter. ( BGH 04.06.13, 1 StR 32/13)