Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis
Datum:
25. Juni 2013
Themen: Schlagwörter:Alkoholproblematik, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Fußgänger, Gewahrsam, hoher Promillewert, Polizei, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
Text:Ein Besucher eines Volksfestes wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er mit 3 Promille dort randaliert hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass beim Antragsteller aufgrund des festgestellten hohen Promillewertes eine ausgeprägte Alkoholproblematik vorliege und er deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. (Verwaltungsgericht Mainz 3 L 823/12)