Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Datum:
27. Juni 2013
Themen: Schlagwörter:Arbeit, Arbeitgeberverband, Arbeitsentgelt, Bundesarbeitsgericht, Leiharbeit, Lohn, Stammarbeitnehmer, Tarifvertrag
Text:Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die von Arbeitgeberverbänden mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA in der Leiharbeiterbranche geschlossenen Tarifverträge unwirksam sind mit der Folge, dass den davon betroffenen Leiharbeitern das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbaren Stammarbeitnehmern zu zahlen ist. (BAG Urteil 13.03.13)