Benutzungspflicht von Radwegen

Datum:

28. Juni 2013

Themen:

Verkehrsrecht

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Text:

Radfahrer sind nur dann zur Benutzung von Radwegen verpflichtet, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies durch Verkehrszeichen anordnet. Wenn keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind, dürfen Radfahrer Radwege benutzen, müssen dies aber nicht tun. Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen darf nach geltendem Recht darüberhinaus nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. (Verwaltungsgericht Braunschweig 17.04.13, 6 A 64/11)